Kann Tesla sich den Begriff Robotaxi wirklich sichern? Nein – sagt das US‑Patent‑ und Markenamt (USPTO) und weist den Antrag auf Markenschutz ab. Für Teslas geplantes Robotaxi‑Geschäft rund um Model Y‑Flotten in Austin und den künftigen Cybercab ist das ein Rückschlag, der jedoch vorerst nur den US‑Markt betrifft.
Warum die Marke „Robotaxi“ abgelehnt wurde
„Robotaxi“ gilt als beschreibend
Das USPTO stuft Robotaxi als rein beschreibenden Oberbegriff für autonome Taxis ein. Da Medien, Start‑ups und Wettbewerber den Terminus längst nutzen, fehle die notwendige Kennzeichnungskraft für einen exklusiven Markenschutz.
Tesla bekommt drei Monate Frist
Die Ablehnung erfolgte als sogenannte „non‑final office action“. Tesla kann bis Anfang August umfangreiche Belege einreichen – etwa Marketingmaterial oder Nutzerhandbücher – um zu zeigen, dass der Begriff in der Praxis eindeutig mit Tesla verknüpft ist.
Auswirkungen auf Teslas Robotaxi‑Pläne
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Markenstrategie: Ohne eingetragene Marke muss Tesla sein Branding für die US‑Robotaxi‑Flotte flexibel halten.
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Cybercab & Robobus: Auch die Anträge auf Cybercab und Robobus sind noch offen; hier droht Konkurrenz durch andere „Cyber“-Einträge.
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Start in Austin: Der für Juni angekündigte, rein informativ interessante Pilotbetrieb in Texas ist von der Markenfrage nicht direkt betroffen.
Relevanz für europäische Kund:innen
Für Deutschland bleibt alles beim Alten:
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Informative Bedeutung: Markenrechtliche Entscheidungen in den USA betreffen unsere hiesigen Fahrzeuge nicht unmittelbar.
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Namenswahl in der EU: Sollte Tesla auch hierzulande eine eigene Robotaxi Marke anstreben, müsste das Unternehmen separate EU‑Anträge stellen.
Ausblick
Tesla kann das USPTO noch überzeugen – oder auf alternative Bezeichnungen ausweichen. Ob Robotaxi am Ende doch eine geschützte Tesla‑Marke wird, entscheidet sich frühestens im Herbst. Bis dahin bleibt der Begriff generisch, und wir beobachten gespannt, wie Tesla sein autonomes Mobilitäts‑Ökosystem weiter ausbaut.