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Tesla muss laut Urteil neue statt generalüberholte Batterie einbauen

Tesla muss laut Urteil neue statt generalüberholte Batterie einbauen

In einem wegweisenden Urteil hat das Landgericht Hamburg Tesla dazu verurteilt, einem Model 3-Besitzer eine fabrikneue Batterie einzubauen. Grund dafür war ein gravierender Defekt der ursprünglichen Batterie, die bereits nach 18.000 km Laufleistung ausfiel. Tesla hatte versucht, den Kunden mit einem „refurbished“ Akku abzuspeisen, doch das Gericht entschied zugunsten des Käufers: Nur eine neuwertige Batterie stellt den mangelfreien Zustand wieder her.

Der Fall: Defekte Batterie im neuen Model 3

Ende 2021 erwarb der Kläger ein Tesla Model 3 Performance für 63.470 €. Nach nur einem Jahr und 18.000 km traten massive Probleme mit der Batterie auf. Im April 2023 war das Fahrzeug schließlich nicht mehr aufladbar. Tesla reparierte den Wagen, jedoch mit einer stark gebrauchten, aufbereiteten Batterie. Der Kunde stellte bald fest, dass dieser „refurbished“ Akku nicht die gleiche Kapazität wie die ursprüngliche Batterie hatte, was zu einer deutlichen Einschränkung der Reichweite führte. Zudem fehlten wichtige Informationen zur Herkunft und zum Zustand des Akkus.

„Refurbished“ reicht nicht aus

Tesla weigerte sich, weitere Maßnahmen zu ergreifen, obwohl der Akku des Model 3 weiterhin deutliche Mängel aufwies. Der Kunde sah sich gezwungen, vor Gericht zu gehen. Das Landgericht Hamburg entschied klar: Laut Gewährleistungsrecht hat der Käufer eines Neuwagens Anspruch darauf, dass das Fahrzeug wieder in einen mangelfreien Zustand versetzt wird. Ein „refurbished“ Akku, der in seiner Leistung hinter dem Original zurückbleibt, genügt diesen Anforderungen nicht.

Wichtiger Sieg für Tesla-Kunden

Dieses Urteil ist besonders relevant, da es Käufern von Teslas mit Batteriedefekten zeigt, dass sie nicht auf aufbereitete, minderwertige Ersatzteile angewiesen sind. Neuwagenkäufer haben das Recht auf einen vollständigen Austausch defekter Batterien durch neue, leistungsstarke Akkus. Das Urteil gilt jedoch nur für Neuwagen im Rahmen der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistung. Für ältere Fahrzeuge bleibt Kunden nur die freiwillige Garantie von Tesla, bei der die Ansprüche in der Regel eingeschränkter sind.

Das Urteil im Detail

Das rechtskräftige Urteil vom 22.02.2024 (Az.: 307 O 211/23) erging als Versäumnisurteil, nachdem Tesla auf die Klage zunächst nicht reagiert hatte und später den Einspruch zurückzog. Das Gericht befand die Klage für schlüssig und entschied zugunsten des Käufers, der nun Anspruch auf den Einbau einer fabrikneuen Batterie hat.

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