Wer derzeit von der 0,25-Prozent-Regelung für Dienstwagen profitieren möchte, muss sich für ein Elektrofahrzeug entscheiden, das einen Bruttolistenpreis von maximal 60.000 Euro nachweisen kann. Arbeitnehmer, die den geldwerten Vorteil der privaten Dienstwagennutzung versteuern müssen, haben derzeit die Möglichkeit, eine Pauschalversteuerung zu wählen. Dabei wird monatlich 1 Prozent des Kaufpreises als geldwerter Vorteil angesetzt. Bei hochpreisigen Elektro- und Hybridfahrzeugen beträgt dieser Prozentsatz derzeit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises.
Die Bundesregierung plant nun, die Besteuerung von privat genutzten Elektro-Dienstwagen anzupassen, indem der für die 0,25-Prozent-Regelung maßgebliche Bruttolistenpreis von 60.000 auf 80.000 Euro angehoben wird. Dieser Schritt, der im Entwurf des Wachstumschancen Gesetzes vorgesehen ist, soll dazu führen, dass auch hochpreisige Elektrofahrzeuge verstärkt als Dienstwagen in Betracht kommen. Die geplante Änderung sieht vor, dass Elektro-Dienstfahrzeuge im Preisbereich von 60.001 bis 80.000 Euro künftig mit einem reduzierten Steuersatz von 0,25 Prozent statt bisher 0,5 Prozent berücksichtigt werden. Der Gesetzesentwurf muss allerdings noch die üblichen Gremien durchlaufen, bevor er in Kraft treten kann.
Natürlich gibt es auch negative Stimmen von verschiedenen Organisationen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) äußert Bedenken gegen diese Regelung und warnt davor, dass dadurch zusätzliche Anreize für die Anschaffung großer, schwerer und übermotorisierter Elektro-Dienstwagen geschaffen werden könnten. Stattdessen plädiert die DUH dafür, die Pläne abzulehnen und das Dienstwagenprivileg abzuschaffen, um die finanzielle Begünstigung der privaten Dienstwagennutzung zu beenden. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch bezeichnet den Vorschlag als Irrsinn" und wirft der Bundesregierung vor, den Rückzug der deutschen Autokonzerne aus bezahlbaren Klein- und Kompaktwagen zu unterstützen und gleichzeitig übermotorisierte E-SUV zu fördern.