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Bundesregierung plant steuerliche Anreize für E-Autos im Haushalt 2025

Bundesregierung plant steuerliche Anreize für E-Autos im Haushalt 2025

Die Bundesregierung hat sich auf den Haushalt für das Jahr 2025 verständigt und dabei Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität integriert. Wirtschaftsminister Robert Habeck kündigte die Einführung einer Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge an, um der Automobilindustrie einen zusätzlichen Impuls zu geben und die Klimaziele zu unterstützen.

Sonderabschreibungen als Anreiz für Unternehmen

Im Rahmen der „Wachstumsinitiative“ sollen Unternehmen die Möglichkeit erhalten, Elektrofahrzeuge in ihren Flotten steuerlich begünstigt abzuschreiben. Diese Maßnahme soll insbesondere Selbstständige und Unternehmen dazu motivieren, verstärkt auf Elektrofahrzeuge zu setzen. Diese steuerliche Sonderabschreibung ermöglicht es Unternehmen, einen höheren Teil der Anschaffungskosten gleich zu Beginn der Nutzungszeit steuermindernd zu aktivieren.

Wirtschaftsminister Habeck betonte in einer Pressekonferenz: „Es gibt eine Sonderabschreibung für E-Mobile. Die auf einen Impuls wartende Automobilindustrie kriegt durch unsere Beschlüsse nochmal einen Push. Das kann das Klima gut gebrauchen, das kann die deutsche Automobilindustrie gut gebrauchen.“

Erweiterte steuerliche Anreize

Die Sonderabschreibung wird rückwirkend zum 1. Juli 2024 eingeführt und gilt für neu zugelassene vollelektrische und vergleichbare Nullemissionsfahrzeuge bis Ende 2028. Darüber hinaus wird der Brutto-Listenpreis für die Dienstwagenbesteuerung von E-Fahrzeugen von bisher 70.000 Euro auf 95.000 Euro angehoben. Dies soll die Attraktivität von Elektrofahrzeugen als Dienstwagen weiter steigern.

Hintergrund und Ziele

Nach dem Auslaufen der staatlichen Förderung für den Kauf von E-Autos ist die Zahl der Neuzulassungen deutlich zurückgegangen. Mit den neuen Maßnahmen möchte die Bundesregierung diesen Trend umkehren und die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen wieder ankurbeln. Insgesamt stehen rund 100 Milliarden Euro für investive Ausgaben zur Verfügung, darunter auch Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds sowie Zuschüsse zur Entlastung beim Strompreis.

Fazit

Die Einführung der Sonderabschreibung und die Anhebung des Deckels für den Brutto-Listenpreis bei der Dienstwagenbesteuerung sind zentrale Elemente der neuen Wachstumsinitiative. Sie sollen die Elektromobilität in Deutschland weiter voranbringen und einen Beitrag zu den Klimazielen leisten. Während die direkte Wirkung auf die Elektromobilität noch abzuwarten bleibt, setzt die Bundesregierung mit diesen Maßnahmen ein klares Signal für die Zukunft der E-Mobilität.

Diese Schritte verdeutlichen die Absicht der Bundesregierung, die Automobilindustrie zu unterstützen und gleichzeitig umweltfreundliche Technologien zu fördern. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Maßnahmen auf den Markt und die Akzeptanz von Elektrofahrzeugen auswirken werden.

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